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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wenn Sie bei uns eine einzelne Reiseleistung (z.B. Nur-Flug oder Nur-Hotel) buchen, handelt es sich nicht um eine Pauschalreise, auf die die Vorschriften des Pauschalreiserechtes gemäß den §§ 651a bis 651i BGB Anwendung finden. Aus diesem Grund finden auf diese einzelnen Leistungen die nachfolgenden Reisebedingungen Anwendung, welche nicht mit denjenigen übereinstimmen, welche für Pauschalreisen gelten.

Bahnreisen werden von uns grundsätzlich nicht als Teil einer Pauschalreise angeboten. Wenn Sie eine zusätzliche Buchung einer Bahnreise wünschen, wird diese Buchung von uns lediglich vermittelt. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Deutschen Bahn AG zustande. Deshalb können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Verspätungen uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG, welche Sie unter https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0001_footer-agb_LZ01 einsehen können.

Wenn Sie bei uns Nur-Hotels oder Clubaufenthalte (z.B. Robinson Club, TUI Magic Live, Aldiana) ohne Flug buchen, finden ebenfalls die nachfolgenden Reisebedingungen für Einzelleistungen Anwendung.

Bei uns gebuchte Tickets für Musicals oder Sportveranstaltungen stellen ebenfalls Einzelleistungen dar, es sei denn, diese werden in Verbindung mit einer Beförderung, Beherbergung oder Vermietung von Fahrzeugen gebucht.

1.1 Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende diesem ausdrücklich oder schlüssig (etwa durch Zahlung des Reisepreises, Zahlung einer Anzahlung oder Antritt der Reise) zustimmt.

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in Textform wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

2.2 Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

2.3 Bei Buchungen mit einem Gesamtreisepreis von bis zu Euro 250,- und/oder Reiseanmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.

2.4 Die Zahlung kann, je nach Zeitraum bis zur Abreise, wahlweise per Überweisung, Sofortüberweisung (Online-Banking erforderlich) oder Kreditkarte (American Express, Visa oder Mastercard) erfolgen.

2.5 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.

2.6 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall (pauschal) mit Euro 15,- berechnet.

2.7 Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist pepXcite berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert wie unter Nummer 5 dieses Klauselwerks.

Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit pepXcite in Verbindung zu setzen.

Vor Vertragsschluss kann pepXcite jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor einer Buchung informiert wird.

4.1 pepXcite ist berechtigt, nach Vertragsschluss einseitige Vertragsänderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. pepXpress ist insbesondere berechtigt, in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine Gleichwertige innerhalb der noch zulässigen Zeiten der EU-Fluggastrechte-Verordnung nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind. Nicht zumutbare Leistungsänderungen wird pepXcite mit einer Erklärungsfrist von 3 Tagen in Verbindung mit einer kostenfreien Umbuchung oder einem kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Leistung anbieten.

4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten wie z.B. Treibstoffkosten oder Abgaben und Gebühren, kann pepXcite analog § 651f Abs. 1 BGB den Reisepreis entsprechend erhöhen.

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Es ergeht an den Kunden die Empfehlung, hierfür die Schriftform zu wählen. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei pepXcite (nur Montag bis Freitag bis 15:00 Uhr möglich, Feiertage ausgenommen). Das Unternehmen verliert bei einem Rücktritt vom Reisevertrag den Anspruch auf den Reisepreis. pepXcite kann stattdessen eine angemessene Entschädigung bezogen auf den gesamten Reisepreis verlangen, die pauschaliert erhoben wird, und zwar wie folgt:

  • Am Tage der Buchung, wenn zwischen Buchung und Abreise mindestens 7 Tage liegen: kostenfrei
  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %, mind. Euro 30,- p.P.
  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 14 bis 9 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • 8 bis 1 Tag 75 %
  • Am Tag der Reise oder No Show 95 %

Stornierungsbedingungen für Clubaufenthalte (z.B. ROBINSON CLUB, TUI MAGIC LIFE, ALDIANA)

  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %
  • 14 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
  • 3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
  • Am Tag der Reise oder bei No Show 95 %

Kosten für eventuelle Visabesorgung oder Reiseversicherungen sowie Bearbeitungsgebühren und Kosten für bereits ausgestellte Linienflugtickets sind immer zu 95 % zu tragen.

Die vorgenannten Bestimmungen bezüglich der Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht in der jeweiligen Ausschreibung auf gesonderte Regelungen hingewiesen wird. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass pepXcite kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von pepXpress geforderte Pauschale. pepXcite empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Rücktrittskosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

5.2 Weitere Umbuchungen / Änderungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchung von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist pepXcite berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Umbuchung zu erheben. Ausnahme sind ROBINSON und TUI MAGIC LIFE Buchungen, hier wird bis 32 Tage vor Anreise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- pro Person erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reisantritt erfolgen, sind nur nach Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung möglich. Der Reisende trägt die eigene Verantwortung dafür, dass seine Änderungswünsche mit anderen, von ihm gebuchten Reiseleistungen verbunden werden können.

5.3 Bei einer kostenfreien Stornierung aus Kulanz behält sich pepXcite vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro zu erheben.

5.4 Der Anmelder kann Ersatzpersonen für Mitreisende benennen, wenn diese die Voraussetzungen von Ziffer 2) erfüllen. Ein Name Change vor einer eventuellen Ticketausstellung ist mit Kosten in Höhe von Euro 30,- verbunden. Bei Flugreisen können je nach Fluggesellschaft höhere Kosten anfallen.

5.5 Werden von dem Reisenden gebuchte Leistungen vor Ort etwa wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch genommen, so kann er keine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. pepXcite wird eventuelle Erstattungen ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger an den Kunden weitergeben, jedoch in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.

5.6 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, in sämtlichen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschalen.

5.7 In der Buchung eingelöste Gutscheine werden bei Stornierungen nicht erstattet. Es erfolgt keine Barauszahlung für Aktions-, Rabatt-, Willkommens- und Geburtstagsgutscheine sowie Gutscheine aus Verlosungen. Ausgenommen davon sind Kaufgutscheine von pepXcite.

 

6.1 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte oder separat vermittelte und bestätigte Eintrittskarten (zum Beispiel Musicals und Sportveranstaltungen) können weder umgetauscht noch können nach einem Reiserücktritt die Kosten erstattet werden.

6.2 Bei separat vermittelten und bestätigten DB-Zugfahrkarten ist zwischen Spar- und Flex-Preisen zu unterscheiden.

  • DB-Zugfahrkarten mit Flex-Preisen gelten ohne Zugbindung und können bis einen Tag vor dem Geltungstag storniert werden. Ab dem ersten Geltungstag ist eine Stornierung ausgeschlossen.
  • DB-Zugfahrkarten mit Spar-Preisen unterliegen einer Zugbindung und können nur bis maximal 5 Tagen nach Buchung kostenfrei storniert werden. Ab dem 7. Tag vor dem Reisetag ist eine Stornierung ausgeschlossen.

7.1 pepXcite kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet. Für den Rücktritt gelten die Fristen des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 1 BGB.

7.2  pepXcite ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt pepXcite, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von seinem Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

Ist die Durchführung der Reise im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Ziffer 5.1 findet insoweit keine Anwendung. Der jeweilige Rücktritt soll unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erfolgen.

Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen. Im Übrigen wird der Reiseveranstalter Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in welchem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.1 Die Haftung von pepXcite beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf den dreifachen Reisepreis.

10.2 pepXcite haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (etwa Transferleistungen zum Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.

10.3 Eine Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur vor Ort oder dem Reiseveranstalter selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen sollten unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Andernfalls könnte die Fluggesellschaft etwaige Entschädigungen ablehnen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung des Reisegepäcks dem Veranstalter wie sonstige Mängelanzeigen unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

12.1 Die Registrierung bei pepXcite sowie die Inanspruchnahme der Reiseangebote erfordert die elektronische Speicherung der Kundendaten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von pepXcite verwendet. Mit der Nutzung des Systems stimmen die Kunden dieser Nutzung zu. Im Übrigen werden die pepXpress zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die Datenschutzrichtlinie von pepXcite ist einsehbar unter https://www.pepxpress.com/footernavigation/datenschutz/.

12.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen pepXcite zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.

12.3 Gerichtsstand für Klagen gegen pepXcite ist Koblenz.

12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.5 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

12.6 pepXcite nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Eine Pauschalreise im Sinne des Pauschalreiserechtes liegt nur dann vor, wenn von einem Reiseveranstalter mindestens zwei Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise angeboten werden. In Ergänzung zu den Vorschriften über den Reisevertrag gemäß § 651a bis 651i BGB werden folgende Regelungen Vertragsbestandteil:

1.1 Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende diesem ausdrücklich oder schlüssig (etwa durch Zahlung des Reisepreises, Zahlung einer Anzahlung oder Antritt der Reise) zustimmt.

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines in Textform wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

2.2 Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

2.3 Bei Buchungen mit einem Gesamtreisepreis von bis zu Euro 250,- und/oder Reiseanmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.

2.4 Die Zahlung kann, je nach Zeitraum bis zur Abreise, wahlweise per Überweisung, Sofortüberweisung (Online-Banking erforderlich) oder Kreditkarte (American Express, Visa oder Mastercard) erfolgen.

2.5 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.

2.6 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall (pauschal) mit Euro 15,- berechnet.

2.7 Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist pepXcite berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert wie unter Nummer 5 dieses Klauselwerks.

Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit pepXcite in Verbindung zu setzen.

Vor Vertragsschluss kann pepXcite jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor einer Buchung informiert wird.

4.1 pepXcite ist berechtigt, nach Vertragsschluss einseitige Vertragsänderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. pepXpress ist insbesondere berechtigt, in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine Gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind. Nicht zumutbare Leistungsänderungen wird pepXcite mit einer Erklärungsfrist von 3 Tagen in Verbindung mit einer kostenfreien Umbuchung oder einem kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Leistung anbieten. Der Reisende hat zudem das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651e BGB unter den weiteren Voraussetzungen der Ziffer 5.4 auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann pepXcite den Reisepreis nach Maßgabe des § 651f BGB erhöhen.

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Es ergeht an den Kunden die Empfehlung, hierfür die Schriftform zu wählen. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei pepXcite (nur Montag bis Freitag bis 15:00 Uhr möglich, Feiertage ausgenommen). Das Unternehmen verliert bei einem Rücktritt vom Reisevertrag den Anspruch auf den Reisepreis. pepXpress kann stattdessen eine angemessene Entschädigung bezogen auf den gesamten Reisepreis verlangen, die pauschaliert erhoben wird, und zwar wie folgt:

  • Am Tage der Buchung, wenn zwischen Buchung und Abreise mindestens 7 Tage liegen: kostenfrei
  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %, mind. Euro 30,- p.P.
  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 14 bis 9 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • 8 bis 1 Tag 75 %
  • Am Tag der Reise oder No Show 95 %

Stornierungsbedingungen für Clubaufenthalte (z.B. ROBINSON CLUB, TUI MAGIC LIFE, ALDIANA)

  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %
  • 14 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
  • 3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
  • Am Tag der Reise oder bei No Show 95 %

Kosten für eventuelle Visabesorgung oder Reiseversicherungen sowie Bearbeitungsgebühren und Kosten für bereits ausgestellte Linienflugtickets sind immer zu 95 % zu tragen.

Die vorgenannten Bestimmungen bezüglich der Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht in der jeweiligen Ausschreibung auf gesonderte Regelungen hingewiesen wird. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass pepXcite kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von pepXcite geforderte Pauschale. pepXcite empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Rücktrittskosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

5.2 Weitere Umbuchungen/Änderungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchung von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist pepXcite berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Umbuchung zu erheben. Ausnahme sind ROBINSON und TUI MAGIC LIFE Buchungen, hier wird bis 32 Tage vor Anreise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- pro Person erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reisantritt erfolgen, sind nur nach Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung möglich. Der Reisende trägt die eigene Verantwortung dafür, dass seine Änderungswünsche mit anderen, von ihm gebuchten Reiseleistungen verbunden werden können.

5.3 Bei einer kostenfreien Stornierung aus Kulanz behält sich pepXcite vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro zu erheben.

5.4 Der Anmelder kann Ersatzpersonen für Mitreisende benennen, wenn diese die Voraussetzungen von Ziffer 2) erfüllen. Ein Name Change vor einer eventuellen Ticketausstellung ist mit Kosten in Höhe von Euro 30,- verbunden.

5.5 Werden von dem Reisenden gebuchte Leistungen vor Ort etwa wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch genommen, so kann er keine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. pepXcite wird eventuelle Erstattungen ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger an den Kunden weitergeben, jedoch in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.

5.6 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, in sämtlichen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschalen.

5.7 In der Buchung eingelöste Gutscheine werden bei Stornierungen nicht erstattet. Es erfolgt keine Barauszahlung für Aktions-, Rabatt-, Willkommens- und Geburtstagsgutscheine sowie Gutscheine aus Verlosungen. Ausgenommen davon sind Kaufgutscheine von pepXcite.

Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebucht oder separat vermittelte und bestätigte Eintrittskarten (zum Beispiel Musicals und Sportveranstaltungen) können weder umgetauscht noch nach einem Reiserücktritt erstattet werden.

7.1 pepXcite kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet. Für den Rücktritt gelten die Fristen des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 1 BGB.

7.2 pepXcite ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt pepXcite, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von seinem Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gilt die gesetzliche Regelung des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 2 BGB.

Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen. Im Übrigen wird der Reiseveranstalter Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in welchem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.1 Die Haftung von pepXcite beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf den dreifachen Reisepreis.

10.2 pepXcite haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (etwa Transferleistungen zum Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.

10.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von pepXcite und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur vor Ort oder dem Reiseveranstalter selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen sollten unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Andernfalls könnte die Fluggesellschaft etwaige Entschädigungen ablehnen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung des Reisegepäcks dem Veranstalter wie sonstige Mängelanzeigen unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1 Die Registrierung bei pepXcite sowie die Inanspruchnahme der Reiseangebote erfordert die elektronische Speicherung der Kundendaten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von pepXcite verwendet. Mit der Nutzung des Systems stimmen die Kunden dieser Nutzung zu. Im Übrigen werden die pepXpress zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die Datenschutzrichtlinie von pepXpress ist einsehbar unter https://www.pepxcite.com/footernavigation/datenschutz/.

12.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen pepXcite zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.

12.3 Gerichtsstand für Klagen gegen pepXcite ist Koblenz.

12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.5 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

12.6 pepXcite nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

pepXcite vermittelt Reisen, Kreuzfahrten, Flüge, Autovermietungen und sonstige Reiseleistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter. Für diese ausschließlich in der Vermittlung stehenden vertraglichen Leistungen von pepXcite GmbH gelten die nachfolgenden Regelungen, soweit nicht zwingende, gesetzliche Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der § 651a ff BGB in Verbindung mit Artikel 250 ff EGBGB und §§ 675, 631 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung entgegen stehen.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter (Reederei, Fluggesellschaft, etc.) gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- und Geschäftsbedingungen.

1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrages kommt zwischen dem Kunden und pepXcite als Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen (entweder verbundene Reiseleistungen oder Einzelleistungen) zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, bestätigt pepXcite den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar.

1.2 Der Vermittlungsauftrag ist rechtswirksam zustande gekommen, wenn pepXcite im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters oder der jeweilige Reiseleistungsanbieter selbst die Annahme des auf einen Vertragsabschluss gerichteten Angebots des Kunden erklärt.

1.3 Der Kunde ist 72 Stunden an sein Angebot gebunden. Ist das vom Kunden gewählte Reiseleistungsangebot nicht mehr verfügbar, kann pepXcite innerhalb der oben bezeichneten Frist ein neues Vertragsangebot übermitteln, welches der Kunde innerhalb einer in dem neuen Angebot mitgeteilten Frist annehmen kann. Es kommt dann ein entsprechender Vertrag über die Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter zustande.

1.4 Dem vermittelten Vertrag über die Reiseleistung können zusätzliche eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie sonstige Regelungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter werden dem Reisekunden von pepXcite soweit verfügbar, zur Einsichtnahme und Akzeptanz bereitgestellt. Im Übrigen werden sie von den Reiseleistungsanbietern bei der Annahme des vermittelten Reisevertrages (Pauschalreisen, Einzelleistungen, Flugreisen) zur Verfügung gestellt. Der Kunde akzeptiert diese Geschäftsbedingungen spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem er die vom Reiseleistungsanbieter geforderten Zahlungen/Anzahlungen erbringt.

2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder durch pepXcite.

2.2 Mit Abschluss des vermittelten Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt (Pauschalreisen), darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheins des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu dem mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig. Restzahlungen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseleistungsunterlagen fällig.

2.3 Bei Buchung von Flugreisen ist der vollständige Ticketpreis sofort zu erbringen. Nach Eingang der Zahlung werden die Flugtickets am darauffolgenden Werktag erstellt und versandt.

2.4 Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass unter Umständen zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort zu bezahlen sind. Das gilt z.B. bei Anmietung außerhalb von Öffnungszeiten oder Hotelzustellungen, Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche.

2.5 Bei der Vermittlung von Reiseleistungen, die innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt erfolgt, ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins (soweit es sich um eine Pauschalreise handelt) verpflichtet. Nähere Informationen können der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden.

2.6 Die Art und Weise der Zahlung (Kreditkarte, Banklastschrift, Banküberweisung, etc.) ist den Informationen im nachfolgenden Buchungsstrang zu entnehmen. Das gilt sowohl für Direktzahlungen an den Reiseleistungsanbieter als auch für die Zahlung über pepXcite als Vermittler.

2.7 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Kunden zu tragen.

2.8 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf Verschulden von pepXcite oder dem Reiseleistungsanbieter beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall (pauschal) mit Euro 15,- berechnet.

2.9 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Reiseleistungsanbieter berechtigt ist, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem vermittelten Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert. Die Pauschalen sind Gegenstand der Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseanbieters.

3.1 pepXcite als Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen des vermittelten Reiseanbieters zu verlangen. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann pepXcite als Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Reiseleistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

3.2 Die vorstehenden Regelungen geltend entsprechend für Stornokosten und sonstige gesetzliche oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseleistungserbringers.

4.1 pepXcite ist berechtigt, das Serviceentgelt entweder in den vom Reisekunden zu zahlenden Reisepreis zu integrieren oder gesondert auszuweisen.

4.2 Der Anspruch von pepXcite als Vermittler auf Serviceentgelte - auch bei Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchungen, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Reiseleistungsanbieter oder den Kunden bestehen. Das gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruches des Kunden wegen Mängel der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von pepXcite als Vermittler aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

4.3 Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Gegenrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseleistungsanbieter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Das gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

Die Unterlagen für Reiseleistungen - einschließlich Flugtickets, Reservierungsnummern und Berechtigungsscheinen - werden dem Kunden im Regelfall direkt vom Reiseleistungsanbieter übermittelt. Die Zusendung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Kunden eingegangen sein, so muss sich dieser unverzüglich mit pepXcite als Vermittler in Verbindung zu setzen. Alternativ ist dem Kunden gestattet, sich unmittelbar an den Reiseleistungsanbieter zu wenden.

6.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

6.2 Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 6.1 durch den Kunden, so gilt:

a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 6.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit , als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 6.1 entfallen nicht

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren.
  • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.
  • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

6.3 Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Reiseleistungsanbieter bleibt von Ziffer 6 unberührt.

6.4 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

7.1 Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Reiseleistungsanbietern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Reiseleistungsanbieter geltend machen will.

7.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Reiseleistungsanbietern beschränkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.

7.3 Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

7.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseleistungsanbietern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

8.1 Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Reiseleistungsanbieters erheblich abweicht.

8.2 Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gilt die Regelung in Ziffer 6.

9.1 Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkundige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.

9.2 Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.

9.4 Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.

9.5 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

9.6 Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

10.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.

10.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

11.1 Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

11.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

11.3 Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

11.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen pepXpress GmbH und dem Nutzer richten sich unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

pepXcite - eine Marke der pepXress Touristik & Marketing GmbH

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Stand: 06.05.2022